Ablauf einer Klärungshilfe
Hier macht es einen Unterschied, ob es um eine Zweierklärung oder um eine Teamklärung geht.
Zweierklärungen sind (nur) dann sinnvoll, wenn keine weiteren Personen aus dem beruflichen Umfeld in den Konflikt involviert sind, es sich um einen „isolierten“ Konflikt handelt.
Das Ziel der Klärungshilfe wird in Gegenwart beider Beteiligten im Rahmen eines Vorgespräches abgeklärt; wenn Einigkeit darüber besteht, dass eine Mediation hilfreich sein kann, werden gemeinsam die weiteren Modalitäten (Ort / Zeit / Kosten) festgelegt.
Im Verlauf der Mediation werden die Konfliktthemen benannt und gemeinsam geklärt.
Teamklärungen werden vom hierarchisch Höchststehenden des Unternehmens veranlasst; er/sie ist dann auch Ansprechpartner/in des Klärungshelfers.
Zu einer Teamklärung sollten alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten eingeladen werden. Auch hier werden zu Beginn die Konfliktthemen gesammelt, es wird gemeinsam eine Prioritätenliste erstellt und die Themen werden der Reihe nach abgearbeitet.
Konfliktthemen können zum Beispiel konkrete Ereignisse (harte oder wiederholte Zusammenstöße), Atmosphärisches („seit einem halben Jahr ist die Stimmung immer gereizt“), Mobbing („ich werde hier systematisch übergangen, übersehen, lächerlich gemacht“) oder Fragen der fachlichen, organisatorischen Zusammenarbeit („Frau X greift ständig in mein Arbeitsfeld ein“ oder: „unsere Sitzungen sind regelmäßig uneffektiv“) und Ähnliches sein.
Die Vergangenheit wird aufgearbeitet, die aktuelle Zusammenarbeit thematisiert, für die Zukunft wird festgelegt, wie die Dinge künftig besser laufen können und sollen.
Bei Bedarf kann für einen späteren Zeitpunkt ein gemeinsamer Feedbacktermin geplant werden, zu dem überprüft wird: „Haben wir erreicht, was wir verändern, verbessern wollten?“
Die Modalitäten der Klärung werden individuell abgestimmt. Die Dauer ergibt sich aus der Komplexität der Konflikte und hängt mit Kreativität und Kooperations-bereitschaft der Beteiligten zusammen.